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Euro am Sonntag vom
26.12.2004, Seite 54: Filmfonds:
Schadensersatz für fehlende Absicherung
Falsche
Anlageberatung beim Filmfonds Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH
& Co Dritten KG attestierte die 22. Zivilkammer des Landgerichts
München I der Commerzbank und verurteilte sie zu Schadensersatz (Az.
22 0 121 86/04, nicht rechtskräftig). Hintergrund: Der
Vermittler der Bank hate im Jahr 2000 zugesichert, dass die
Beteiligung zu 75 Prozent durch eine Erlösausfallversicherung
gedeckt sei. So stand es im Verkaufsprospekt. Doch die Absicherung gab
es gar nicht. Deshalb muss laut Münchner Kanzlei Mattil &
Kollegen auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte &
Touche Schadensersatz zahlen. Diese hatte den Prospekt geprüft und
nichts bemängelt. Das Urteil steht im Gegensatz zu den Sprüchen
anderer Kammern des Gerichts, die in ähnlichen Fällen einen Anspruch
auf Schadensersatz verneint hatten.
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