Euro am Sonntag vom 26.12.2004, Seite 54:

Filmfonds: Schadensersatz für fehlende Absicherung

Falsche Anlageberatung beim Filmfonds Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co Dritten KG attestierte die 22. Zivilkammer des Landgerichts München I der Commerzbank und verurteilte sie zu Schadensersatz (Az. 22 0 121 86/04, nicht rechtskräftig). Hintergrund: Der Vermittler der Bank hate im Jahr 2000 zugesichert, dass die Beteiligung zu 75 Prozent durch eine Erlösausfallversicherung gedeckt sei. So stand es im Verkaufsprospekt. Doch die Absicherung gab es gar nicht. Deshalb muss laut Münchner Kanzlei Mattil & Kollegen auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche Schadensersatz zahlen. Diese hatte den Prospekt geprüft und nichts bemängelt. Das Urteil steht im Gegensatz zu den Sprüchen anderer Kammern des Gerichts, die in ähnlichen Fällen einen Anspruch auf Schadensersatz verneint hatten.