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EU-Vermittlerrichtlinie
Anfang
2007 soll die EU-Vermittlerrichtlinie umgesetzt werden. Künftig
müssen Versicherungsvermittler eine Qualifikation, eine
Berufshaftpflichtversicherung und eine Registrierung nachweisen.
Hiervon sollen Vermittler befreit sein, die im Auftrag eines
Versicherungsunternehmens handeln und für die der Arbeitgeber die
Haftung übernimmt und erklärt, dass der Vermittler angemessen
qualifiziert ist. Nach der Richtlinie sollen Vermittler zudem
verpflichtet sein, standardisierte Formulare für das
Beratungsgespräch zu verwenden.
Nach
wie vor bleibt die Beratungs- und Vermittlertätigkeit in so genannten
Vermögensanlagen (Immobilien, Immobilien- und andere Fonds,
Unternehmensbeteiligungen) überwachungs- und erlaubnisfrei. Gerade im
Zusammenhang mit den so genannten Schrottimmobilien
(Fondsbeteiligungen mit Bankkrediten) wurde der Öffentlichkeit
bewusst, welche Gefahren mit einer fehlerhaften Beratung verbunden
sind. In diesem Bereich besteht nach Ansicht der Kanzlei dringender
Handlungsbedarf.
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