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Europäische
Sammelklage
Die
Europäische Kommission erarbeitet zurzeit eine Studie zur Einführung
einer Europäischen Sammelklage. Das Vorhaben befindet sich in der
Phase der Einholung von Gutachten und Expertenmeinungen. Die
Kommission will das US-System nicht kopieren, sondern auf die 27
Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten Rücksicht nehmen. Die Kanzlei
Mattil hat eine rechtsvergleichende Untersuchung vorgenommen und
festgestellt, dass in einigen europäischen Mitgliedsländern
sammelklageähnliche Verfahren existieren, die meisten
Mitgliedsstaaten jedoch über keine brauchbaren Instrumente der
kollektiven Anspruchsverfolgung verfügen. Gegenüber der Kommission
in Brüssel hat die Kanzlei einen Erfahrungsbericht mit einer
Stellungnahme zu wichtigen Gesichtspunkten eines Kollektivverfahrens
vorgelegt.
Siehe
auch: "Die
europäische Sammelklage. Rechtsvergleichende und EU-rechtliche
Betrachtungen". In: WM, Wertpapiermitteilungen, Zeischrift für
Wirtschafts- und Bankrecht, 12/2008, S. 521-525. Von Peter Mattil und
Vanessa Desoutter.
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