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Einlagensicherungs-
und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG)
Der Umfang des Entschädigungsanspruches
bei Einlagen soll ab dem 30.06.2009 auf 50.000,00 Euro und ab dem
31.12.2010 auf 100.000,00 Euro angehoben und der bisherige
Selbstbehalt von 10 % abgeschafft werden.
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