Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG)

Der Umfang des Entschädigungsanspruches bei Einlagen soll ab dem 30.06.2009 auf 50.000,00 Euro und ab dem 31.12.2010 auf 100.000,00 Euro angehoben und der bisherige Selbstbehalt von 10 % abgeschafft werden.