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Entwurf zur generellen
Erlaubnispflicht für grenzüberschreitende Bank- und
Finanzdienstleistungen
Die Bundesregierung hat einen
Diskussionsentwurf zur Änderung des Kreditwesengesetzes (KWG) vorgelegt,
der eine Ausweitung der Erlaubnispflicht für Bank- und
Finanzdienstleistungen enthält.
Künftig soll auch eine Erlaubnis des BAFin benötigen, wer sich aus dem
Ausland heraus gezielt an Kunden wendet, die ihren gewöhnlichen
Aufenthalt oder ihre Geschäftsleitung im Inland haben. Dies bedeutet eine
deutliche Ausweitung der Erlaubnispflicht für Bank- und
Finanzdienstleistungen. Keine Erlaubnispflicht soll allerdings bestehen,
wenn die Initiative vom Kunden ausgeht; dies wird als passive
Dienstleistungsfreiheit bezeichnet. Ebenfalls keine Erlaubnis der BAFin
bedarf ein ausländischer Anbieter, wenn der in Deutschland ansässige
Kunde die Dienstleistungen bei einer Reise ins Ausland in Anspruch nimmt.
Eine Befreiung von der Erlaubnispflicht kann gewährt werden, falls
bestimmte Voraussetzungen, wie eine effiziente Aufsicht im Heimatland und
eine Kooperation der dortigen Aufsichtsbehörden, gegeben sind.
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