|
Enthaftungsfrist
bei OHG
Wird
das Ausscheiden des Gesellschafters einer OHG nicht in das
Handelsregister eingetragen, beginnt der Lauf der fünfjährigen
Enthaftungsfrist mit der Kenntnis des Gläubigers vom Ausscheiden des
Gesellschafters. Die Eintragung im Handelsregister ist nicht
konstitutiv (BGH II ZR 284/05).
|