|
Restschuldbefreiung
im Elsass
Auffällig
oft verziehen Anlagebetrüger ins französische Elsass. Der Grund
dafür ist einfach zu erklären: Im Elsass besteht eine rechtliche
Sondervorschrift, wonach eine Restschuldbefreiung im
Verbraucherinsolvenzverfahren bereits nach einem Jahr erteilt werden
kann! Die französische Restschuldbefreiung muss in Deutschland
anerkannt werden. Eine Restschuldbefreiung wird von den französischen
Gerichten versagt, wenn die Schuldner nur aus dem Grund ihren Wohnsitz
im Elsass begründen, um sich von Schulden in Deutschland zu befreien,
um deren Regulierung sich der Schuldner nicht bemüht hat. Anlegern
ist daher geraten, das in Frankreich zuständige Insolvenzgericht
anzuschreiben und zu beantragen, das Insolvenzverfahren aus den
genannten Gründen abzulehnen.
|