DM März 2001, S. 86 f. :

Abgebrannt

Was tun, wenn der Broker die Einlagen verspielt? Ein neues Gesetz verspricht Schadenersatz. Tatsächlich aber zahlen die sogenannten Feuerwehrfonds nur in Ausnahmefällen.

EIN KLASSIKER VOM GRAUEN KAPITALMARKT: Der Hamburger Warenterminvermittler Currency & Commodity Broker (CCB) hatte sich darauf spezialisiert, Kunden ohne Börsenerfahrung Warentermingeschäfte mit vermeintlich sicheren Traumgewinnen aufzuschwatzen. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ließ die Telefon-Klitsche hochgehen, zahlreiche Anleger standen mit leeren Händen da. Aber nicht ohne Hoffnung. Denn hochoffiziell verkündete das Bundesgesetzblatt, daß mit der CCB in Deutschland der erste Entschädigungsfall nach dem neuen Anlegerentschädigungsgesetz vorliege. Diesen Schriftsatz verdanken geprellte Anleger einer EU-Richtlinie von 1997. Neben einer Erweiterung des bestehenden Einlagensicherungssystems für Banken sollen ab sofort auch Kunden von Wertpapierfirmen einen Mindestschutz gegen eine mögliche Pleite des Brokers bekommen. Klingt gut, hilft aber in der rauhen Wirklichkeit meist wenig. So auch im Fall der CCB. Die zuständige Entschädigungseinrichtung der Wertpapier-Handelsunternehmen, kurz EdW, bügelte sämtliche Entschädigungsansprüche ab. Begründung: Als der Schwindel aufflog, wären die Guthaben der CCB-Anleger auf dem Sammelkonto des US-Brokers in Dollar verbucht gewesen. Eine Entschädigung gebe es aber nur, wenn die verlorenen Gelder in der Währung eines EU-Staates notiert waren. Diese Hintertür läßt das deutsche Anlegerentschädigungsgesetz ausdrücklich offen.

Ein Unding, wettern Profis in Sachen Anlegerschutz. Alexander Engelhard von der Münchener Kanzlei Engelhard, Busch & Partner: "Das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Da bei Börsentermingeschäften die meisten Transaktionen über Broker in den USA, also auf Dollar-Basis abgewickelt werden, bestände in allen vergleichbaren Fällen kein Entschädigungsanspruch." Die Begründung der EdW kann Engelhard nicht teilen: "Schließlich kommt es darauf an, daß die Kunden einen Rückzahlungsanspruch gegen die Firma CCB in D-Mark haben und nicht gegen ein amerikanisches Brokerhaus."

Die EdW allerdings mauert. Inoffiziell lassen Mitarbeiter durchblicken, daß man bisher noch keine müde Mark gezahlt habe. Öffentlich will das die Behörde aber nicht machen. Offizielle Lesart: Die EdW werde keine Zahlen über Entschädigungsleistungen rausrücken.

Jenseits des Ärmelkanals wird mit Geld und Informationen großzügiger umgegangen. Seit 1998 hat der britische Feuerwehrfonds Investors Compensation Scheme (ICS) schon 14.000 Anleger entschädigt und dabei eine Summe von 160 Millionen Pfund ausgezahlt. Doch auch das britische Modell hat Macken - besonders für Anleger aus Germany. Das zeigt der Fall des Londoner Brokers Phillip Alexander Securities and Futures Ltd. (PASF).

Seine Telefonverkäufer köderten deutsche Kunden mit dem eingängigen Werbespruch: "In England sind Ihre Gelder in einem Entschädigungsfonds mit bis zu 48.000 Pfund versichert." Das zog. Seit Anfang der 90er Jahre lockten Handlanger von PASF-Chef Michael Eberlein 20.000 deutsche Anleger in halsbrecherische Börsengeschäfte. Den Opfern wurde suggeriert, daß der britische Feuerwehrfonds ICS zahlt, wenn die Geschäfte schieflaufen sollten. Anfang 1998 kam dann das Aus, Phillip Alexander machte pleite, und mehr als eine Milliarde Mark an Anlegergeldern löste sich in Luft auf.

Wenn ein Wertpapierhaus "out of business" ist, springt der ICS in die Bresche. So die Hoffnung der PASF-Kunden. Das Problem: Die betroffene Firma muß bei der britischen Aufsichtsbehörde Financial Services Authority (FSA) als Mitglied des Feuerwehrfonds registriert sein. Daß die Londoner PASF-Zentrale mit auf der Liste stand, nutzte wenig. Denn die deutschen Opfer mußten beweisen, daß die Agenturen, über die sie hierzulande ihre Geschäfte abgewickelt hatten, keine selbständigen Unternehmen waren, sondern Zweigniederlassungen des insolventen britischen Brokers. Ein schwieriges Unterfangen, da der EU-Paragraphen-Dschungel erheblichen Auslegungsspielraum bietet. Peter Mattil, Anwalt der Geschädigten: "Das Niederlassungsverhältnis wurde denn auch prompt von der ICS bestritten." Die Anleger guckten in die Röhre.

Doch selbst wenn die ICS die deutschen Broker als Zweigniederlassungen der PASF anerkannt hätte, wären die Opfer nie in den Genuß der Maximalentschädigung gekommen. Denn die Entschädigung ist auf den Betrag begrenzt, der im jeweiligen Land vorgesehen ist, in dem die Zweigniederlassung des Brokers liegt. In Deutschland sind das höchstens 20.000 Euro. Angesichts dieser schmalen Chance auf Entschädigung wird es die Geprellten doppelt freuen, daß Michael Eberlein soeben vom Landgericht Mönchengladbach zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde. Zwar in einem anderen Verfahren, doch hatte das Gericht "wohl auch die PASF-Vergangenheit von Eberlein mitberücksichtigt", so ein beteiligter Anwalt.

CHRISTIAN PRÜSSING