DFI-Report Nr. 33/03, S. 1 f.:

"... leider verjährt ..."

Der wohlbegründete Verdacht auf Betrügereien, die Schäden in der Größenordnung von über einer Milliarde Euro angerichtet haben - und keine strafrechtliche Klärung der Verantwortung der Verdächtigen? Genau das hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu verantworten. Sie führte unter dem Aktenzeichen 28 Js 88/92 das Verfahren wegen Verdacht des Betrugs gegen die Köpfe und Mitarbeiter der WBB International Ltd. Die WBB (siehe unsere Berichterstattung seit 1988) diente von Düsseldorf aus der Kundschaft durch ein Heer von bis zu 400 Telefonverkäufern Termin- und Optionsgeschäfte an. Offizieller Sitz waren freilich die Bermudas. Dieser Stammsitz erwies sich als reine Briefkasten-Adresse. Die im Zusammenhang mit den Geschäften der WBB geführten Zivilprozesse ergaben folgende Fakten: Die WBB hatte zu keinem Zeitpunkt eine Börsenzulassung oder eine Erlaubnis zum Wertpapierhandel. Auf dieser Basis wurden nach Angaben der WBB-Vertreter vor dem Landgericht Bochum etwa 150.000 Anleger geworben in der Zeit zwischen 1987 und 1998. Die allfälligen Verluste wurden als Ergebnis der negativen Börsenentwicklung ausgegeben. Nimmt man die durchschnittliche Anlagesumme sehr konservativ mit nur 10.000 Euro an, ergibt sich bereits ein Schaden von mindestens 1,5 Milliarden Euro, realistischer sind Beträge zwischen drei und sechs Milliarden Euro.

Trotz dieser enormen Schadensgröße, den klar zutage liegenden Indizien und einer Reihe vorliegender Strafanzeigen geschädigter Anleger stellten die Düsseldorfer Strafverfolger mehrfach das Verfahren ein und wurden erst auf Beschwerden und darauf folgende Weisung des Generalstaatsanwalts wieder (schein-?) tätig - bis zur Verjährung der Vorwürfe.

Dem setzte der Leitende Oberstaatsanwalt nun mit einem Schreiben an den in Sachen WBB vielfältig engagierten Münchner Anwalt Peter Mattil (Mattil, Kärner & Kollegen) die Krone auf. Er teilte ("... bedaure, Ihnen keine anderweitige Mitteilung machen zu können ...") mit, das Verfahren habe "nicht mit der gebotenen Zeitnähe durchgeführt" werden können (seit 1992 anhängig!) aufgrund von "vorangegangenen anderweitigen zu bearbeitenden Verfahren". Wie viele Verfahren geführt wurden, verschweigt der LOSta. Immerhin kann er die tröstliche Botschaft anfügen, dass zivilrechtliche Ansprüche (Schadensersatz) nicht infrage gestellt werden.

Fazit: Solange der Staat die Bürger unter dem Stichwort "Eigenvorsorge" zunehmend auf die Kapitalmärkte verweist, ist er auch in der Pflicht für ordentliche Verhältnisse auf den Märkten zu sorgen. Stattdessen, so scheint es, werden sie zum Tummelplatz für Kriminelle - offenbar mit staatlicher Duldung.