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DFI-Report Nr. 33/03, S. 1 f.:
"... leider verjährt ..."
Der wohlbegründete Verdacht auf Betrügereien, die Schäden in
der Größenordnung von über einer Milliarde Euro angerichtet haben - und keine
strafrechtliche Klärung der Verantwortung der Verdächtigen? Genau das hat die Staatsanwaltschaft
Düsseldorf zu verantworten. Sie führte unter dem Aktenzeichen 28 Js
88/92 das Verfahren wegen Verdacht des Betrugs gegen die Köpfe und Mitarbeiter
der WBB International Ltd. Die WBB (siehe unsere Berichterstattung seit
1988) diente von Düsseldorf aus der Kundschaft durch ein Heer von bis zu 400
Telefonverkäufern Termin- und Optionsgeschäfte an. Offizieller Sitz waren
freilich die Bermudas. Dieser Stammsitz erwies sich als reine
Briefkasten-Adresse. Die im Zusammenhang mit den Geschäften der WBB geführten
Zivilprozesse ergaben folgende Fakten: Die WBB hatte zu keinem Zeitpunkt eine
Börsenzulassung oder eine Erlaubnis zum Wertpapierhandel. Auf dieser Basis
wurden nach Angaben der WBB-Vertreter vor dem Landgericht Bochum
etwa 150.000 Anleger geworben in der Zeit zwischen 1987 und 1998. Die
allfälligen Verluste wurden als Ergebnis der negativen Börsenentwicklung
ausgegeben. Nimmt man die durchschnittliche Anlagesumme sehr konservativ mit nur
10.000 Euro an, ergibt sich bereits ein Schaden von mindestens 1,5 Milliarden
Euro, realistischer sind Beträge zwischen drei und sechs Milliarden Euro.
Trotz dieser enormen Schadensgröße, den klar zutage liegenden
Indizien und einer Reihe vorliegender Strafanzeigen geschädigter Anleger
stellten die Düsseldorfer Strafverfolger mehrfach das Verfahren ein und wurden
erst auf Beschwerden und darauf folgende Weisung des Generalstaatsanwalts wieder
(schein-?) tätig - bis zur Verjährung der Vorwürfe.
Dem setzte der Leitende Oberstaatsanwalt nun mit einem Schreiben
an den in Sachen WBB vielfältig engagierten Münchner Anwalt Peter Mattil
(Mattil, Kärner & Kollegen) die Krone auf. Er teilte ("...
bedaure, Ihnen keine anderweitige Mitteilung machen zu können ...") mit,
das Verfahren habe "nicht mit der gebotenen Zeitnähe durchgeführt"
werden können (seit 1992 anhängig!) aufgrund von "vorangegangenen
anderweitigen zu bearbeitenden Verfahren". Wie viele Verfahren geführt
wurden, verschweigt der LOSta. Immerhin kann er die tröstliche Botschaft
anfügen, dass zivilrechtliche Ansprüche (Schadensersatz) nicht infrage
gestellt werden.
Fazit: Solange der Staat die Bürger unter dem Stichwort
"Eigenvorsorge" zunehmend auf die Kapitalmärkte verweist, ist er auch
in der Pflicht für ordentliche Verhältnisse auf den Märkten zu sorgen.
Stattdessen, so scheint es, werden sie zum Tummelplatz für Kriminelle -
offenbar mit staatlicher Duldung.
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