DFI-gerlach-REPORT vom 24.03.2000:

Res Justitia - Warnung von Staatsanwaltschaft

Im Rahmen ihres unter dem Az. 42 Js 50/99 laufenden Ermittlungsverfahrens gegen die Verantwortlichen der OCH OST COM HOLDING und der UNIA INDUSTRIE HOLDING AG wegen Betrugsverdachts gab die STAATSANWALTSCHAFT BONN per Rundschreiben vom 9.3.2000 an alle Anleger einen Warnschuss in Richtung der Frankfurter RES JUSTITIA RECHTSANWALTS GMBH ab.

"Es ist bekannt geworden, dass die Res Justitia Rechtsanwalts GmbH, Frankfurt, eine Vielzahl von OCH- und Unia-Anlegern angeschrieben und mitgeteilt hat, sie habe in Erfahrung gebracht, der Beschuldigte Vierling (Anm. d. Red.: gemeint ist der inzwischen in U-Haft sitzende RAINER VIERLING) verfüge über erhebliche Summen auf ausländischen Bankkonten. Diese Angaben decken sich nicht mit dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen; sie scheinen vielmehr äußerst fraglich zu sein. Die Res Justitia Rechtsanwalts GmbH hat auf Grund des von ihr dargelegten berechtigten Interesses gemäß § 185 Abs. 4 RIStBV Akteneinsicht erhalten müssen, wodurch ihr Daten der bisher aktenkundigen Anleger bekannt geworden sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von einer Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft Bonn mit der erwähnten Gesellschaft nicht die Rede sein kann. die Staatsanwaltschaft wird vielmehr von sich aus die erforderlichen Maßnahmen treffen, um eventuelle Guthaben des Beschuldigten zu Gunsten der Anleger zu sichern."

Das passt zu einem anderen, uns übel aufgestoßenen Res Justitia-Vorgang. Wir hatten in Nr. 47/99 über eine Mitteilung der Res Justitia berichtet, dass es ihr gelungen sein, im Rahmen ihrer Aktivitäten für Anleger der CLEAN LEASE-UNTERNEHMENSGRUPPE Sicherungshypotheken auf eine in Frankreich liegende Immobilie sowie weitere Grundstücke des Clean-Leas-Geschäftsführers BENNO KURTZ einzutragen. Daraufhin meldete sich der Rechtsanwalt PETER MATTIL von der Münchner Kanzlei KÄRNER & KOLLEGEN und teilte uns mit, dass das erwähnte Grundstück bereits durch seine Kanzlei für zwei Mandanten im Wege der Eintragung von Zwangshypotheken gepfändet worden sei, die seiner Ansicht nach den Wert der Immobilie bereits ausgeschöpft hatten. Die Res Justitia, von uns mit dieser Aussage konfrontiert, hat es bis heut nicht geschafft, diesen Vorgang zu klären. Dafür legt sich Res Justitia-Anwalt RUDOLF OTTE aus Freiburg mit einer über das übliche Maß weit hinausgehenden Vehemenz für seine Mandantin ins Zeug und versuchte, uns u. a. mittels einer Beschwerde bei dem Vorstandsvorsitzenden unserer "Mutter" BERTELSMANN AG "mundtot" zu machen.

Beherrscht wird die Res Justitia übrigens von CHRISTIAN LANGREUTER, der alle Schreiben mit ppa. unterzeichnet, obwohl seine Prokura bei der Gesellschaft lt. dem von uns Ende Januar angeforderten Handelsregisterauszug nicht eingetragen ist. Da Langreuter sowohl uns gegenüber als auch gegenüber den Anlegern als Ansprechpartner auftritt, muss davon ausgegangen werden, dass alle bisher bei der Res Justitia eingetragenen Geschäftsführer mehr oder weniger "Strohmänner" waren und sind. Gegründet wurde die Gesellschaft 1996 als LSSW RECHTSANWALTS_GMBH; Geschäftsführer waren die Rechtsanwälte JÜRGEN LAPPAT und REINHART SCHÜTT. 1998 wurde sie in Res Justitia umbenannt und seit Oktober 1999 firmiert sie als RES JUSTITIA LENZ RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT M.B.H. und wird jetzt von JÜRGEN LENZ geführt.

Fazit: Aufgrund der inzwischen bei uns vorliegenden Informationen betr. die Res Justitia müssen wir alle von dieser Gesellschaft umworbenen Anleger vor einer Zusammenarbeit warnen, weil davon auszugehen ist, dass sie von Langreuter bzw. der Res Justitia mit falschen Angaben zum zweiten Mal abgezockt werden. Allerdings wird Langreuter in nächster Zeit mit dem gegen ihn von der Bonner Staatsanwaltschaft eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdachts beschäftigt sein.