|
DFI-gerlach-REPORT vom 24.03.2000:
Res Justitia - Warnung von Staatsanwaltschaft
Im Rahmen ihres unter dem Az. 42 Js 50/99 laufenden
Ermittlungsverfahrens gegen die Verantwortlichen der OCH OST COM HOLDING
und der UNIA INDUSTRIE HOLDING AG wegen Betrugsverdachts gab die STAATSANWALTSCHAFT
BONN per Rundschreiben vom 9.3.2000 an alle Anleger einen Warnschuss in
Richtung der Frankfurter RES JUSTITIA RECHTSANWALTS GMBH ab. "Es
ist bekannt geworden, dass die Res Justitia Rechtsanwalts GmbH, Frankfurt, eine
Vielzahl von OCH- und Unia-Anlegern angeschrieben und mitgeteilt hat, sie habe
in Erfahrung gebracht, der Beschuldigte Vierling (Anm. d. Red.: gemeint ist der
inzwischen in U-Haft sitzende RAINER VIERLING) verfüge über erhebliche
Summen auf ausländischen Bankkonten. Diese Angaben decken sich nicht mit dem
Ergebnis der bisherigen Ermittlungen; sie scheinen vielmehr äußerst fraglich
zu sein. Die Res Justitia Rechtsanwalts GmbH hat auf Grund des von ihr
dargelegten berechtigten Interesses gemäß § 185 Abs. 4 RIStBV
Akteneinsicht erhalten müssen, wodurch ihr Daten der bisher aktenkundigen
Anleger bekannt geworden sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
von einer Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft Bonn mit der erwähnten
Gesellschaft nicht die Rede sein kann. die Staatsanwaltschaft wird vielmehr von
sich aus die erforderlichen Maßnahmen treffen, um eventuelle Guthaben des
Beschuldigten zu Gunsten der Anleger zu sichern." Das
passt zu einem anderen, uns übel aufgestoßenen Res Justitia-Vorgang. Wir
hatten in Nr. 47/99 über eine Mitteilung der Res Justitia berichtet, dass es
ihr gelungen sein, im Rahmen ihrer Aktivitäten für Anleger der CLEAN
LEASE-UNTERNEHMENSGRUPPE Sicherungshypotheken auf eine in Frankreich
liegende Immobilie sowie weitere Grundstücke des Clean-Leas-Geschäftsführers BENNO
KURTZ einzutragen. Daraufhin meldete sich der Rechtsanwalt PETER MATTIL
von der Münchner Kanzlei KÄRNER & KOLLEGEN und teilte uns mit, dass
das erwähnte Grundstück bereits durch seine Kanzlei für zwei Mandanten im
Wege der Eintragung von Zwangshypotheken gepfändet worden sei, die seiner
Ansicht nach den Wert der Immobilie bereits ausgeschöpft hatten. Die Res
Justitia, von uns mit dieser Aussage konfrontiert, hat es bis heut nicht
geschafft, diesen Vorgang zu klären. Dafür legt sich Res Justitia-Anwalt RUDOLF
OTTE aus Freiburg mit einer über das übliche Maß weit hinausgehenden
Vehemenz für seine Mandantin ins Zeug und versuchte, uns u. a. mittels
einer Beschwerde bei dem Vorstandsvorsitzenden unserer "Mutter" BERTELSMANN
AG "mundtot" zu machen. Beherrscht wird die Res
Justitia übrigens von CHRISTIAN LANGREUTER, der alle Schreiben mit ppa.
unterzeichnet, obwohl seine Prokura bei der Gesellschaft lt. dem von uns Ende
Januar angeforderten Handelsregisterauszug nicht eingetragen ist. Da
Langreuter sowohl uns gegenüber als auch gegenüber den Anlegern als
Ansprechpartner auftritt, muss davon ausgegangen werden, dass alle bisher bei
der Res Justitia eingetragenen Geschäftsführer mehr oder weniger
"Strohmänner" waren und sind. Gegründet wurde die Gesellschaft
1996 als LSSW RECHTSANWALTS_GMBH; Geschäftsführer waren die
Rechtsanwälte JÜRGEN LAPPAT und REINHART SCHÜTT. 1998 wurde sie
in Res Justitia umbenannt und seit Oktober 1999 firmiert sie als RES JUSTITIA
LENZ RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT M.B.H. und wird jetzt von JÜRGEN LENZ
geführt. Fazit:
Aufgrund der inzwischen bei uns
vorliegenden Informationen betr. die Res Justitia müssen wir alle von dieser
Gesellschaft umworbenen Anleger vor einer Zusammenarbeit warnen, weil davon
auszugehen ist, dass sie von Langreuter bzw. der Res Justitia mit falschen
Angaben zum zweiten Mal abgezockt werden. Allerdings wird Langreuter in
nächster Zeit mit dem gegen ihn von der Bonner Staatsanwaltschaft eingeleiteten
Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdachts beschäftigt sein.
|