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DFI-gerlach-REPORT vom 19.05.2000:
WABAG - Prospekthaftungsfrist läuft aus
Vermittler sollten ihre Kunden, sofern diese auch bei der
Münchener WABAG WIRTSCHAFTSANALYSE UND BERATUNG AG Beteiligungen
eingegangen sind, dringend auf die möglicherweise bereits Mitte Juni
auslaufende Prospekthaftungsfrist aufmerksam machen. Nur sechs Monate nach
Kenntnis der Unrichtigkeit der Prospekte können die etwa 35.000 bis 40.000
geschädigten Anleger ihre Ansprüche anmelden, sofern ihr Beitritt nicht
länger als drei Jahre zurückliegt. Die Verjährungsfrist, die per Mahnbescheid
unterbrochen werden kann, dürfte bei enger Auslegung durch die Gerichte spätestens
mit der Verhaftung des WABAG-Vorstands im Januar begonnen haben.
Die Verjährungsfrist verlängert sich zwar auf drei Jahre,
wenn den WABAG-Machern Betrug nachzuweisen ist, die Anleger sind damit aber
nicht unbedingt auf der sicheren Seite: Gerade erst machte uns der Münchener
Rechtsanwalt PETER MATTIL von der Kanzlei KÄRNER & KOLLEGEN
auf zwei Urteile des OLG HAMBURG aufmerksam (Az.: 11 U 213/98 und 11 U
68/99), das in Sachen HANSEATISCHE AG rigoros nach der kurzen
Prospekthaftungsfrist anstatt nach der längeren Betrugsverjährung entschieden
hatte.
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