DFI-gerlach-REPORT vom 19.05.2000:

WABAG - Prospekthaftungsfrist läuft aus

Vermittler sollten ihre Kunden, sofern diese auch bei der Münchener WABAG WIRTSCHAFTSANALYSE UND BERATUNG AG Beteiligungen eingegangen sind, dringend auf die möglicherweise bereits Mitte Juni auslaufende Prospekthaftungsfrist aufmerksam machen. Nur sechs Monate nach Kenntnis der Unrichtigkeit der Prospekte können die etwa 35.000 bis 40.000 geschädigten Anleger ihre Ansprüche anmelden, sofern ihr Beitritt nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Die Verjährungsfrist, die per Mahnbescheid unterbrochen werden kann, dürfte bei enger Auslegung durch die Gerichte spätestens mit der Verhaftung des WABAG-Vorstands im Januar begonnen haben.

Die Verjährungsfrist verlängert sich zwar auf drei Jahre, wenn den WABAG-Machern Betrug nachzuweisen ist, die Anleger sind damit aber nicht unbedingt auf der sicheren Seite: Gerade erst machte uns der Münchener Rechtsanwalt PETER MATTIL von der Kanzlei KÄRNER & KOLLEGEN auf zwei Urteile des OLG HAMBURG aufmerksam (Az.: 11 U 213/98 und 11 U 68/99), das in Sachen HANSEATISCHE AG rigoros nach der kurzen Prospekthaftungsfrist anstatt nach der längeren Betrugsverjährung entschieden hatte.