|
Direkter
Anlegerschutz DA Nr. 37A/01 vom 12.09.2001, S. 3 f.:
Raiffeisenbank Dingharting
Am 05.09. teilte uns der Münchener Anlegerschutzanwalt Peter
Mattil von der Kanzlei Kärner Mattil & Kollegen mit, dass aus
der rund 750-seitigen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft München I
gegen die Verantwortlichen der WABAG Wirtschaftsanalyse und Beratung AG,
früher Oberhaching, hervorgeht, dass auch gegen die Vorstände der
WABAG-Hausbank, die Raiffeisenbank Dingharting, ermittelt wird.
Wir hatten bereits berichtet, dass lt. der Ermittlungen in den
Jahren 1995 bis Ende 1999 Anlegergelder, öffentliche Fördermittel und
Bankkredite von zusammen 244,5 Mio. DM von den diversen WABAG-Umweltfonds und
von der WABAG selbst eingenommen wurden – und dass davon "für die
Ermittlungsbehörden nachvollziehbar nur ca. DM 55,6 Mio. investiert ...
wurden".
> Doku-Nr. 00.3010.02 (Schreiben von RA Mattil ab sofort
verfügbar unter www.direkteranlegerschutz.de,
ab 08.10. auf der DA-CD-ROM September 2001)7
> DA-CD-ROM unter >WABAG >Aktuelles (bisherige
Entwicklung)
Die Vorwürfe gegen die Raiffeisenbank beschreibt RA Mattil
wie folgt:
Aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft München ist
ersichtlich, dass auch gegen die Vorstände der Raiffeisenbank Dingharting
(Hausbank der WABAG) ermittelt wird. Diese hatte der WABAG und den jeweiligen
Projektgesellschaften falsche Bestätigungen zur Vorlage bei dem Registergericht
ausgestellt. Die Raiffeisenbank Dingharting bestätigte jeweils, dass das
jeweilige Kapital zur Gründung der Gesellschaften und zur Durchführung von
Kapitalerhöhungen auf dem Konto einbezahlt wurde und zur freien Verfügung des
Vorstandes steht. In allen Fällen jedoch befand sich eine entsprechende
Einzahlung entweder gar nicht auf dem Konto oder wurde von einer der
Projektgesellschaften für einen Tag auf das Konto einbezahlt und am nächsten
zurücküberwiesen. Bei der Trentec AG z. B. bestätigte die
Raiffeisenbank Dingharting, dass ein Betrag von ca. 15 Mio. DM auf dem Konto
eingegangen sei, obwohl sich dort nur ein Guthaben von etwa 50.000,- befand.
Mit diesen Gefälligkeitsbestätigungen erreichten die WABAG
und die anderen Gesellschaften die Eintragung der Gründung und
Kapitalerhöhungen im Handelsregister.
RA Mattil vertritt lt. FAX vom 10.09. ca. 30 Geschädigte der
WABAG und prüft derzeit, ob gegen deren Vorstände "Schadenersatzansprüche
wegen Beihilfe zum Gründungs- und Kapitalerhöhungsschwindel (§ 399 AktG) und
Beihilfe zum Kapitalbetrug (§ 264a StGB)" geltend zu machen sind.
|