Direkter Anlegerschutz DA Nr. 37A/01 vom 12.09.2001, S. 3 f.:

Raiffeisenbank Dingharting

Am 05.09. teilte uns der Münchener Anlegerschutzanwalt Peter Mattil von der Kanzlei Kärner Mattil & Kollegen mit, dass aus der rund 750-seitigen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft München I gegen die Verantwortlichen der WABAG Wirtschaftsanalyse und Beratung AG, früher Oberhaching, hervorgeht, dass auch gegen die Vorstände der WABAG-Hausbank, die  Raiffeisenbank Dingharting, ermittelt wird.

Wir hatten bereits berichtet, dass lt. der Ermittlungen in den Jahren 1995 bis Ende 1999 Anlegergelder, öffentliche Fördermittel und Bankkredite von zusammen 244,5 Mio. DM von den diversen WABAG-Umweltfonds und von der WABAG selbst eingenommen wurden – und dass davon "für die Ermittlungsbehörden nachvollziehbar nur ca. DM 55,6 Mio. investiert ... wurden".

> Doku-Nr. 00.3010.02 (Schreiben von RA Mattil ab sofort verfügbar unter www.direkteranlegerschutz.de, ab 08.10. auf der DA-CD-ROM September 2001)7

> DA-CD-ROM unter >WABAG >Aktuelles (bisherige Entwicklung)

Die Vorwürfe gegen die Raiffeisenbank beschreibt RA Mattil wie folgt:

Aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft München ist ersichtlich, dass auch gegen die Vorstände der Raiffeisenbank Dingharting (Hausbank der WABAG) ermittelt wird. Diese hatte der WABAG und den jeweiligen Projektgesellschaften falsche Bestätigungen zur Vorlage bei dem Registergericht ausgestellt. Die Raiffeisenbank Dingharting bestätigte jeweils, dass das jeweilige Kapital zur Gründung der Gesellschaften und zur Durchführung von Kapitalerhöhungen auf dem Konto einbezahlt wurde und zur freien Verfügung des Vorstandes steht. In allen Fällen jedoch befand sich eine entsprechende Einzahlung entweder gar nicht auf dem Konto oder wurde von einer der Projektgesellschaften für einen Tag auf das Konto einbezahlt und am nächsten zurücküberwiesen. Bei der Trentec AG z. B.  bestätigte die Raiffeisenbank Dingharting, dass ein Betrag von ca. 15 Mio. DM auf dem Konto eingegangen sei, obwohl sich dort nur ein Guthaben von etwa 50.000,- befand.

Mit diesen Gefälligkeitsbestätigungen erreichten die WABAG und die anderen Gesellschaften die Eintragung der Gründung und Kapitalerhöhungen im Handelsregister.

RA Mattil vertritt lt. FAX vom 10.09. ca. 30 Geschädigte der WABAG und prüft derzeit, ob gegen deren Vorstände "Schadenersatzansprüche wegen Beihilfe zum Gründungs- und Kapitalerhöhungsschwindel (§ 399 AktG) und Beihilfe zum Kapitalbetrug (§ 264a StGB)" geltend zu machen sind.