Chiemgau-Zeitung, 31.01./01.02.2004

200 Kunden um 1,7 Millionen Euro geprellt
Anklage gegen Chiemgauer Vermögensberater

von Michael Thun

Chiemgau. - Es klang verlockend: Die Traunsteinerin zahlt 15 Prozent des Gesamtkapitals, mindestens 7.500 Euro, ein und erhält in gut vier Monaten das Sechs- bis Siebenfache. Nur: Weder diese Kundin der Vermögensberatungsgesellschaft aus dem östlichen Chiemgau noch etwa 200 weitere haben jemals den Gewinn gesehen. Im Gegenteil: Der Chef der Firma sitzt seit Juni vergangenen Jahres in Untersuchungshaft, die Staatsanwaltschaft Traunstein hat Anklage erhoben.

Eine Leonberger Firma hatte die Traunsteinerin, wie deren Münchner Rechtsanwältin Tanja Celler der Chiemgau-Zeitung berichtete, mit dem "Programm 15 Prozent" gelockt, durch das sich innerhalb weniger Monate das eingezahlte Kapital stark vermehren könnte. Als "Kapitalbeschaffer" sei besagte Chiemgauer Firma genannt worden.

Mehr als 130.000 Euro habe die Kundin auf ein Treuhandkonto einer Fürther Wirtschafts- und Steuerberaterpraxis eingezahlt. Dabei sei der Traunsteinerin schriftlich bestätigt worden, in vier Monaten über einen Auszahlungsbetrag von über 860.000 Euro zu verfügen.

In der Zwischenzeit habe die gutgläubige Investorin erfahren, dass sich die Staatsanwaltschaft der Sache angenommen habe. Zu keinem Zeitpunkt, so die Rechtsanwältin, sei das eingezahlte Kapital der etwa 200 Kunden in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro gewinnbringend angelegt worden.

Von November 2002 bis Juni 2003 sei das Chiemgauer Unternehmen aktiv gewesen. Es habe damit geworben, Gewinne durch so genannte Zinsdifferenzgeschäfte erwirtschaften zu wollen.

Der Abteilungsleiter der Traunsteiner Oberstaatsanwaltschaft, Wilhelm Sing, sagte auf Anfrage, zurzeit prüfe die Zweite Strafkammer, ob die Anklage bei ihr, einer der beiden Großen Strafkammern in Traunstein, zugelassen werde. Dies werde sich in spätestens drei Wochen entscheiden.

Die Anklage, so Sing weiter, laute auf "Untreue in mehr als 150 Fällen". Je nachdem, wie schwer dieser Strafbestand bewertet wird, seien Haftstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren möglich. Pro Einzelfall.