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Chiemgau-Zeitung, 31.01./01.02.2004
200 Kunden um 1,7 Millionen
Euro geprellt
Anklage gegen Chiemgauer Vermögensberater
von Michael Thun
Chiemgau. - Es klang verlockend: Die
Traunsteinerin zahlt 15 Prozent des Gesamtkapitals, mindestens 7.500 Euro, ein
und erhält in gut vier Monaten das Sechs- bis Siebenfache. Nur: Weder diese
Kundin der Vermögensberatungsgesellschaft aus dem östlichen Chiemgau noch etwa
200 weitere haben jemals den Gewinn gesehen. Im Gegenteil: Der Chef der Firma
sitzt seit Juni vergangenen Jahres in Untersuchungshaft, die Staatsanwaltschaft
Traunstein hat Anklage erhoben.
Eine Leonberger Firma hatte die
Traunsteinerin, wie deren Münchner Rechtsanwältin Tanja Celler der
Chiemgau-Zeitung berichtete, mit dem "Programm 15 Prozent" gelockt,
durch das sich innerhalb weniger Monate das eingezahlte Kapital stark vermehren
könnte. Als "Kapitalbeschaffer" sei besagte Chiemgauer Firma genannt
worden.
Mehr als 130.000 Euro habe die
Kundin auf ein Treuhandkonto einer Fürther Wirtschafts- und Steuerberaterpraxis
eingezahlt. Dabei sei der Traunsteinerin schriftlich bestätigt worden, in vier
Monaten über einen Auszahlungsbetrag von über 860.000 Euro zu verfügen.
In der Zwischenzeit habe die
gutgläubige Investorin erfahren, dass sich die Staatsanwaltschaft der Sache
angenommen habe. Zu keinem Zeitpunkt, so die Rechtsanwältin, sei das
eingezahlte Kapital der etwa 200 Kunden in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro
gewinnbringend angelegt worden.
Von November 2002 bis Juni 2003 sei
das Chiemgauer Unternehmen aktiv gewesen. Es habe damit geworben, Gewinne durch
so genannte Zinsdifferenzgeschäfte erwirtschaften zu wollen.
Der Abteilungsleiter der
Traunsteiner Oberstaatsanwaltschaft, Wilhelm Sing, sagte auf Anfrage, zurzeit
prüfe die Zweite Strafkammer, ob die Anklage bei ihr, einer der beiden Großen
Strafkammern in Traunstein, zugelassen werde. Dies werde sich in spätestens
drei Wochen entscheiden.
Die Anklage, so Sing weiter, laute
auf "Untreue in mehr als 150 Fällen". Je nachdem, wie schwer dieser
Strafbestand bewertet wird, seien Haftstrafen von sechs Monaten bis zu zehn
Jahren möglich. Pro Einzelfall.
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