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Cash 10/2003, Seite 52 ff.: Erfolgsbilanzen
von Beteiligungen
Nur die Leistung zählt
Vor der Vermittlung geschlossener Fonds müssen sich Berater
eingehend über den Initiator und dessen Expertise informieren.
Andernfalls schnappt die Haftungsfalle zu. Cash. über den Status
quo bei Leistungsbilanzen und was zu beachten ist.
Janina Hillgrub
Was lange währt, wird endlich gut. Diese Motto scheint sich der
Verband Geschlossener Immobilienfonds (VGI), Berlin, zu Eigen gemacht zu haben:
Nach mehr als einjähriger Ankündigung hat dieser jetzt den Entwurf eines
Standards für Leistungsbilanzen seiner Mitglieder veröffentlicht.
"Wir haben eine klare Struktur erarbeitet, die durch
bessere Vergleichbarkeit der Leistungsbilanzen für den Anleger mehr Transparenz
bringt und das Handling beim Initiator erleichtern soll", kommentiert Thomas
Engels, Vorstand der Münchener Falk Capital AG und
VGI-Vorstandsvorsitzender, ein hehres Ziel. Zukünftig müssen die
17 Initiatoren unter den insgesamt 20 VGI-Mitgliedern zu jedem ihrer
Fonds auf einem standardisierten Formular detaillierte Soll-Ist-Vergleiche über
Mieteinnahmen, Liquidität, Ausschüttungen und den Stand des Fremdkapitals
machen. Anleger und Berater dürften diesen Schritt des VGI
begrüßen, müssen sie sich doch bislang mit einer Vielzahl von
unterschiedlichen Leistungsbilanz-Varianten herumplagen. Weil es keine rechtlich
vorgeschriebenen Standards gibt, deklarieren einige Initiatoren Excel-Tabellen
oder Loseblattsammlungen ebenso als Nachweis ihrer Geschäftstätigkeit wie
andere Wälzer mit vielen hundert Seiten. Dementsprechend variieren auch Inhalte
und Darstellungsformen. Lose Blätter und riesige Wälzer Allerdings
gilt diese mitnichten nur für Immobilienfondsanbieter. Über alle Sparten bei
geschlossenen Fonds hinweg wird freizügig interpretiert, welche Informationen
zur Performance der Beteiligungsangebote zur Verfügung gestellt werden. Einzig
das Frankfurter Deutsches Finanzdienstleistungszentrum, das den
DFI-gerlach-Report herausgibt, hat mit einem Leistungsbilanz-Fragenkatalog
bislang branchenübergreifende Standards definiert (siehe Kasten Seite 54). Dabei
ist die Leistungsbilanz für den Vertrieb von großer Bedeutung. "Klärt
ein Berater seinen Kunden über etwaige Abweichungen in der Historie des
Initiators nicht oder nur ungenügend auf, kann er bei einer entsprechenden
Klage in die Haftung genommen werden", warnt Anlegeranwalt Peter Mattil
von der Münchener Kanzlei Mattil, Kärner und Kollegen. In einem
Urteil des Stuttgarter Oberlandesgerichts gegen einen Finanzdienstleister
(Aktenzeichen 9 U 68/98) heißt es beispielsweise: "Es ist (...) nicht
ersichtlich, dass sich der Beklagte einen Leistungsnachweis beziehungsweise eine
Leistungsbilanz des Initiators hat vorlegen lassen. Unter diesen Umständen ist
eine Haftung des Beklagten wegen schuldhafter Verletzung seiner Aufklärungs-
und Hinweispflichten (...) gerechtfertigt". Der betroffene Berater, der von
einem Ehepaar wegen der Vermittlung eines später in Konkurs geratenen
Immobilienfonds verklagt worden war, wurde zu Schadenersatz in Höhe von
insgesamt rund 52.500 Euro verurteilt. "Mit absoluter Sicherheit ist dies
kein Einzelfall", bekräftigt Mattil. Zwischen den Zeilen
lesen Um einer solchen Verurteilung zu entgehen, reicht es
jedoch keineswegs aus, die Leistungsbilanz eines Fondsinitiators lediglich
sorgfältig zu lesen. Besonderes Augenmerk sollte auf die Entwicklung der
einzelnen Fonds gerichtet werden (siehe Kasten). Je Beteiligungsofferte müssen
mindestens zahlenmäßige Soll-Ist-Vergleiche in puncto steuerlichem Ergebnis,
erwirtschafteter Liquidität, Ausschüttungen sowie das aufgenommene
Fremdkapital und der Stand der Liquiditätsreserve aufgeführt sein. Wichtig
dabei ist, das Angegebene richtig zu interpretieren. So kann ein niedrigeres
steuerliches Ergebnis in der Bewirtschaftungsphase bedeuten, dass geringere
Einnahmen als prognostiziert erwirtschaftet wurden oder Kosten gestiegen sind.
Ist das Fremdkapital in der Bewirtschaftungsphase des Fonds zu hoch, könnte
dies einen Hinweis auf Mindereinnahmen geben oder bedeuten, dass zugunsten von
Ausschüttungen auf die Tilgung verzichtet wurde. "Viele
Initiatoren erläutern in ihrer Leistungsbilanz auftretende Abweichungen und
daraus entstehende mögliche Risiken", weiß DFI-Analyst Henning Läufer.
"Sollte es jedoch keine Erklärungen geben, muss unbedingt der Initiator
selbst kontaktiert werden." Neben den Soll-Ist-Vergleichen und einer
Beschreibung der Investitionsobjekte sollte die Leistungsbilanz unbedingt auch
den Lebenslauf der Geschäftsführer und der in die Konzeption eingebundenen
Gesellschaften - also aller wesentlichen Funktionsträger - als Beleg der
notwendigen Expertise enthalten. Noch besser ist allerdings, wenn
eine Leistungsbilanz darüber hinausgehende Informationen vermittelt, wie etwa
die der IC Immobilien- und Anlagegesellschaft mbH, München. Marktberichte,
ein aktueller Jahresabschluss des Initiators und die ausführliche Darstellung
und Kommentierung der Investitionspläne und Vermietungsstände der
Immobilienobjekte im Internet ergänzen die Darstellung der
IC-Emissionserfahrungen. Berücksichtigt sind übrigens auch
einige Fonds, die die Prognosen nicht erreicht haben. "Hinsichtlich
Transparenz ist die IC Vorbild für jene, die versuchen, ihre Problemfonds unter
den Teppich zu kehren oder Leistungsbilanz-Verzicht üben", urteilt das DFI
über den Münchener Initiator. IC-Geschäftsführer Frank
Schaich sieht seine lückenlose Offenheit indes als gewinnbringende
Investition von Zeit und Arbeit an: "Unsere Leistungsbilanz ist für uns
ein Marketinginstrument zur Gewinnung und Erhaltung des Anlegervertrauens."
Damit geht er mit der Meinung von Falk-Chef Engels konform, der in der
Dokumentation der Geschäftserfahrung eines Initiators eine
"Grundvoraussetzung, die vom Markt erwartet wird" sieht. Auch
der Falk-Leistungsbilanz attestiert das DFI Vorbildfunktion, da Berater und
Anleger einen detaillierten Einblick in die Vermietungssituation und die
Entwicklung einzelner Einnahme- und Ausgabepositionen wie Mieterlöse,
Garantiezahlungen oder Rücklagen für Instandhaltung erhalten. Zudem ist die
Leistungsbilanz mit einem uneingeschränkten Testat eines Wirtschaftsprüfers
versehen. Oft fehlen wichtige Angaben Leider
legen bei weitem nicht alle Initiatoren ähnlichen Wert auf die Darstellung
ihrer Geschäftstätigkeit. So verzichtete beispielsweise die Bremer
Energiekontor AG in ihrer 2001er Leistungsbilanz ganz auf die
Soll-Ist-Vergleiche des Betriebsergebnisses und der zugrunde liegenden Einnahmen
und Ausgaben, des Fremdkapitalstands oder der Liquiditätsreserve. Weiterhin
fehlen die Selbstauskünfte zum Initiator und seiner Tochtergesellschaften sowie
Angaben zu den Schlüsselpersonen. Umfang des Energiekontor-Werkes 2001: vier
lose Seiten. "Bei Energiekontor werden die Schwächen der
Leistungsbilanzerstellung gesehen", urteilt das DFI. Denn
mit der aktuellen Dokumentation für das Jahr 2002 soll sich einiges ändern.
"Mit unserer neuen, wesentlich ausführlicheren Leistungsbilanz hoffen wir,
die Projekte mit detaillierten Soll-Ist-Vergleichen transparenter zu
machen", gibt Energiekontor-Vorstand Günter Lammers die Richtung
vor. Ähnliches stellt auch die Hamburger HGA Capital Grundbesitz
und Anlage GmbH für ihre aktuelle Leistungsbilanz in Aussicht. "Diese wird
neben Informationen zum Unternehmen und den Geschäftsführern sowohl eine
tabellarische Darstellung aller bisher aufgelegten Fonds wie auch eine
detaillierte Einzeldarstellung eines jeden Fonds enthalten", verspricht
HGA-Chefin Angelika Kunath gegenüber Cash.. Hintergrund: Die
HGA-Leistungsbilanz von 2001 lässt noch einige wichtige Punkte offen: In
Tabellenform sind die einzelnen Fonds dargestellt, aufgeführt wird jedoch
lediglich ein Abgleich der kumulierten Barausschüttungen und des kumulierten
steuerlichen Ergebnisses per 21. Dezember 2001. Die Bemühungen
des DFI und anderer Branchendienste, aussagekräftige Leistungsbilanzen für
alles Fonds des jeweiligen Initiators als Standard am Markt durchzusetzen,
werden indes vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) erschwert. Das IDW
fordert in seinem Standard für die Beurteilung von Fondsprospekten (IDWS4)
lediglich die Auswertung von Informationen über "vergleichbare
Kapitalanlagen aus einer repräsentativen Phase der jüngeren
Vergangenheit". Das ist dehnbar und birgt das Risiko, dass Initiatoren
ältere Problemfonds unter den Tisch fallen lassen oder nur eine
Schmalspur-Leistungsbilanz veröffentlichen. Dr. Norbert
Breker, Fachleiter Rechnungslegung und Prüfung beim IDW, argumentiert:
"Entscheidend ist die Vergleichbarkeit der zurückliegenden mit den
aktuellen Projekten, wobei insbesondere der Projekttyp, Veränderungen in der
Besetzung des Managements und das konjunkturelle Umfeld berücksichtigt werden
müssen." DFI-Analyst Läufer hält dagegen: "Der vornehmliche Sinn
von Leistungsbilanzen ist, Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit und
Management-Kompetenz des Initiators zu ziehen. Weiterhin können eventuelle
Problemfonds erkannt werden und die damit einhergehenden Gefahren für den
Initiator und damit unter Umständen auch für aktuelle Fonds abgeschätzt
werden. Hierfür ist ausschließlich eine vollständige Bilanz aller Fonds
aussagekräftig." Läufers Meinung wird aber auch nicht von
allen Initiatoren geteilt. So hat etwa Dr. Herbert Ebertz vom Kölner
Initiator Dr. Ebertz & Partner nie einen Hehl daraus gemacht,
IDW-Fondsprospekte und Leistungsbilanzen für nicht geeignete Darstellungsmittel
anzusehen. "Wir haben uns jahrzehntelang sowohl gegen IDW-Richtlinien als
auch gegen Leistungsbilanzen ausgesprochen. Bei letztgenannten haben wir
feststellen müssen, dass von den uns bekannten Mitbewerbern kaum eine
stimmt", erklärt Ebertz. "Sehr häufig wird dem interessierten Kunden
mit der Vorlage der Leistungsbilanz, das heißt mit angeblichen früheren
Leistungen, eine Investition schmackhaft gemacht, was wir ebenfalls nicht gut
finden." Seine Haltung wird Ebertz bald ändern müssen -
als VGI-Mitglied wird auch er sich wohl oder übel dem neuen Standard anpassen,
der für alle VGI-Mitglieder verbindlich wird. Bei Nichteinhaltung droht der
Rauswurf. Wenn erst alle 19 VGI-Mitglieder auf Linie gebracht
sind, hofft VGI-Vorstand Engels, werden auch Initiatoren nachziehen, die dem
Verband noch nicht angehören. Damit wäre ein neuer Marktstandard gesetzt.
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