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Börse online, Heft Nr. 2/2003:
FBM VERMÖGENSVERWALTUNG AG
Alles eine Frage der Bezugsgröße
Via Telefonakquise hat die in Zürich ansässige FBM
Vermögensverwaltung AG versucht, ihren Flexiblen Aufbauplan (FAP) an den Mann
zu bringen. In einem der Rechtsanwältin Tanja Celler von der Münchner
Anwaltskanzlei Mattil, Kärner & Kollegen vorliegenden Fall wurde dem Kunden
zunächst eine Zielanlagesumme von 100.000 Schweizer Franken genannt. Bei der
Investition wäre eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1.600 Franken fällig,
rechnete FBM vor. Der Kunde ließ sich schließlich zum Mindestinvestment von
10.000 Franken überreden.
Beim Blick auf den Kontoauszug staunte der Kunde nicht schlecht:
Von den transferierten 10.000 Franken wurden 8.600 Franken als Gebühren
abgezogen. Denn neben den 1.600 Franken Bearbeitungsgebühr verbuchte FBM noch
7.000 Franken "Agio", sieben Prozent bezogen auf das fiktive
Anlageziel von 100.000 Franken. Weitere Einzahlungen seien dafür ohne
"Agio" möglich, doch dazu kommt es nicht immer. Rechtsanwältin
Celler wirft der FBM arglistige Täuschung vor und hat bereits einige
außergerichtliche Vergleiche erzielt.
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