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Anschlussförderung
bei Berlinfonds
Das
Oberverwaltungsgericht Berlin (Az.: 5 B 4.04) hat entschieden, dass
ein Anspruch auf Anschlussförderung nicht besteht. Wegen der
grundsätzlichen Bedeutung wurde Revision zum Bundesverwaltungsgericht
zugelassen. Dutzende von Fondsgesellschaften dürften aufgrund dieses
Urteils vor der Insolvenz stehen.
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