Anschlussförderung bei Berlinfonds

Das Oberverwaltungsgericht Berlin (Az.: 5 B 4.04) hat entschieden, dass ein Anspruch auf Anschlussförderung nicht besteht. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Dutzende von Fondsgesellschaften dürften aufgrund dieses Urteils vor der Insolvenz stehen.