Urteil gegen Bank wegen Kapitalerhöhungsschwindels

In der Betrugsangelegenheit WABAG wurde die Hausbank der WABAG-Gruppe zum Schadensersatz an einen Anleger verurteilt. Die Verurteilung erfolgte wegen Kapitalerhöhungsschwindel gemäß § 399 AktG (LG München I, 22 O 2003/02).