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Bankeninsolvenzen
Im
Falle einer Insolvenz sind Einlagen von Kunden durch die gesetzliche
Einlagensicherung (EdB) bis zu 20.000,00 Euro geschützt. Eine
wesentlich höhere Entschädigung bietet der Sicherungsfonds des
Bundesverbandes Deutscher Banken, bei dem jedoch nicht alle Banken
Mitglied sind. Beispielsweise die BFI Bank AG in Dresden: Da die BFI
Bank nicht Mitglied des Bundesverbandes war, griff nur die gesetzliche
Einlagensicherung in Höhe von höchstens 20.000,00 Euro ein. Auf darüber
hinausgehenden Verlusten blieben die Anleger sitzen. Eine Entschädigung
wird auch nur für Einlagen gewährt, nicht aber Schadensersatzansprüche
aus fehlerhafter Beratung oder ähnliches. Die Kanzlei Mattil &
Kollegen hat den Gründer und Aufsichtsratsvorsitzenden der BFI Bank
auf Schadensersatz in Anspruch genommen und dessen Privatvermögen mit
Arrestbefehlen gepfändet (OLG Bamberg, 4 W 41/06).
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