|
Arrestverfahren
Die Kanzlei Mattil hat in
zahlreichen Verfahren Arreste zur Sicherung von Vermögen
(Eilverfahren) im In- und Ausland durchgeführt. Der Kanzlei gelang es
u. a., deutsche Arreste in London zu vollziehen und dort befindliches
Vermögen zu pfänden sowie auf das Vermögen eines Aufsichtsrates
einer deutschen Bank Zugriff zu nehmen.
Siehe
hierzu:
WM (Wertpapiermitteilungen) 17/2002, Seite 840: Der grenzüberschreitende
dingliche Arrest und
Zöller, Zivilprozessordnung, 25. Aufl., § 917, Randziffer 17 sowie
Süddeutsche Zeitung vom 13.04.2006: Pfändung bei BFI Bank Gründer
|