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Anzeigepflicht
Steuervermeidung
Die Bundesregierung plant eine
Anzeigepflicht, wenn Initiatoren mit ihren Modellen Steuern vermeiden,
in die Zukunft verschieben, ins Ausland verlagern oder Erstattungen
erreichen wollen. Anbieter und Vermarkter müssen dann dem
Bundeszentralamt für Steuern nach der Konzeption anzeigen, was sie
planen und welche steuerlichen Auswirkungen das nach sich zieht.
Anschließend müssen sie monatlich nachmelden, wer sich im Einzelnen
beteiligt hat. Die Behörde teilt eine Registriernummer zu, die
Anleger ebenfalls anzugeben haben. Das Finanzamt kann dadurch auf
steuerliche Gestaltungen reagieren, bevor der erste Beteiligte seine
Steuererklärung eingereicht hat (Quelle: Financial Times Deutschland
vom 18.09.2007).
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