Anzeigepflicht Steuervermeidung

Die Bundesregierung plant eine Anzeigepflicht, wenn Initiatoren mit ihren Modellen Steuern vermeiden, in die Zukunft verschieben, ins Ausland verlagern oder Erstattungen erreichen wollen. Anbieter und Vermarkter müssen dann dem Bundeszentralamt für Steuern nach der Konzeption anzeigen, was sie planen und welche steuerlichen Auswirkungen das nach sich zieht. Anschließend müssen sie monatlich nachmelden, wer sich im Einzelnen beteiligt hat. Die Behörde teilt eine Registriernummer zu, die Anleger ebenfalls anzugeben haben. Das Finanzamt kann dadurch auf steuerliche Gestaltungen reagieren, bevor der erste Beteiligte seine Steuererklärung eingereicht hat (Quelle: Financial Times Deutschland vom 18.09.2007).