Anlegerschutzverein
Deutschland-Schweiz gegründet
Rechtsanwälte aus den beiden
Nachbarstaaten gründen einen Interessenverband von Kapitalanlegern. Zu
den Hochburgen unseriöser Kapitalanlagen gehören seit jeher Deutschland
und die Schweiz. Deutschland stellt dabei den in Europa mit Abstand
größten Markt für Kapitalanleger dar, während in der Schweiz
auffällig viele Anbieter, Treuhänder oder involvierte Kreditinstitute
ihren Sitz unterhalten. Kurioserweise bringen Schweizer Anleger dem
deutschen Kapitalmarkt besonderes Vertrauen entgegen, während umgekehrt
deutsche Anleger Schweizer Angebote für besonders seriös und
unverdächtig halten. Anbieter von Kapitalanlagen werben daher gerne
Anleger im jeweils anderen Land an. In vielen Fällen wurde auch die
Erfahrung gemacht, dass deutsche Anleger eine große Scheu davor haben,
eine Rechtsverfolgung in der Schweiz mangels Kenntnis des dortigen
Rechtssystems durchzuführen. Schweizer Anbieter nutzen gerne
Abschreckungskonzepte wie die Vereinbarung von Schiedsverfahren, die
Sitzwahl im französischsprachigen Teil der Schweiz und Ähnliches.
Genauso geht es Schweizer Anlegern, die damit überfordert sind, Rechtsrat
in Deutschland einzuholen. Der
Anlegerschutz-Anwalt Peter Mattil aus der Münchner Kanzlei Mattil &
Kollegen hat sich daher mit dem Schweizer Rechtsanwalt Dr. David Brunner
aus St. Gallen zusammengeschlossen und den Anlegerschutzverein
Deutschland-Schweiz gegründet. Dessen Zweck ist die Prävention gegen
unseriöse Kapitalanlagen, der Informationsaustausch unter Anlegern, die
Unterstützung und Hilfestellung bei der Erstberatung, die Unterstützung
bei der Verfolgung von Schadensfällen in Zusammenarbeit mit Behörden,
Anwälten und Presse, die Empfehlung für den speziellen Fall geeigneter
Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen bei einer Vielzahl von
Geschädigten.
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