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Aktionärsforum
des elektronischen Bundesanzeigers
Zur
Kommunikation zwischen Aktionären wird im elektronischen
Bundesanzeiger ein Aktionärsforum eingerichtet. Zukünftig soll jeder
Aktionär, der ein Recht wahrnehmen möchte, dessen Geltendmachung von
einem Mindestbesitz oder einer Stimmrechtsquote abhängig ist, im
Aktionärsforum des elektronischen Bundesanzeigers andere Aktionäre
auffordern können, sich seinem Begehren anzuschließen. Er muss
glaubhaft machen, dass er der Gesellschaft den vollen Wortlaut seiner
Aufforderung mindestens drei Werktage vor dem Veröffentlichungsdatum
übermittelt hat (Art. 1 Nr. 6 UMAG, E § 127a).
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