Richtlinie 98/27/E G – Unterlassungsklagen  

I. Ziel und Zwecksetzung der Studie

Die Richtlinie 98/27/EG nimmt im europäischen Verbraucherrecht eine Sonderstellung ein. Sie ist die einzige Richtlinie, die sich explizit der Frage widmet, welche Rechtsmittel den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen müssen, damit sie ihre Aufgabe wahrnehmen können, das Gemeinschaftsrecht effektiv umzusetzen. Formal beschränkt sich die Richtlinie auf die Einführung einer Unterlassungsklage. Versuche, Rechtsbehelfe in der Richtlinie zu etablieren, die über die bloße Unterlassungsklage hinausgehen, scheiterten in den Vorarbeiten.

Diese Richtlinie findet Anwendung im Bereich der Richtlinien, die im Anhang genannt sind (Pauschalreisen, Fernabsatz, Haustürgeschäfte, irreführende Werbung, Verbraucherkredite etc.).