Richtlinie
98/27/E
G – Unterlassungsklagen
I.
Ziel und Zwecksetzung der Studie
Die
Richtlinie 98/27/EG nimmt im europäischen Verbraucherrecht eine
Sonderstellung ein. Sie ist die einzige Richtlinie, die sich
explizit der Frage widmet, welche Rechtsmittel den Mitgliedstaaten
zur Verfügung stehen müssen, damit sie ihre Aufgabe wahrnehmen können,
das Gemeinschaftsrecht effektiv umzusetzen. Formal beschränkt sich
die Richtlinie auf die Einführung einer Unterlassungsklage.
Versuche, Rechtsbehelfe in der Richtlinie zu etablieren, die über
die bloße Unterlassungsklage hinausgehen, scheiterten in den
Vorarbeiten.
Diese Richtlinie
findet Anwendung im Bereich der Richtlinien, die im Anhang genannt
sind (Pauschalreisen, Fernabsatz, Haustürgeschäfte, irreführende
Werbung, Verbraucherkredite etc.).