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Reform des Graumarkts
Der Bundestag hat sich endlich des Themas
Graumarkt in Deutschland angenommen. Unter den sogenannten Graumarkt
fallen alle Produkte, die nicht Finanzinstrumente (Wertpapiere) sind,
insbesondere also geschlossene Fonds, stille Beteiligungen,
Genussrechte, u.a.. Nach der Ansicht verschiedener Abgeordneter muss
der Graumarkt grundlegend reformiert werden. Am 01.07.2009 führt
der Finanzausschuss des Bundestages dazu eine
Sachverständigenbefragung durch. Zu den eingeladenen
Sachverständigen gehört auch Rechtsanwalt Peter Mattil,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, aus München.
Eine weitere Sachverständigenanhörung
fand am 01.12.2010 zu dem geplanten Anlegerschutz- und
Funktionsverbesserungsgesetz statt. Die Gesetzesänderung
beinhaltet insbesondere verschärfte Aufsichtspflichten
gegenüber Wertpapierdienstleistungsunternehmen.
Stellungnahme der Kanzlei
Eine erneute Sachverständigenanhörung
wurde
auf den 06.07.2011 angesetzt. Rechtsanwalt Mattil wurde wiederum als
Sachverständiger geladen. Die
Stellungnahme der Kanzlei Mattil und die Pressemitteilung des
Bundestages finden Sie hier:
Stellungnahme
der Kanzlei
Pressemitteilung des
Bundestages
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